Hinweisgebung bei der pewag group
Unter Hinweisgebung (engl. Whistleblowing) versteht man das Äußern von Bedenken und die Bekanntgabe von Informationen über Fehlverhalten innerhalb einer Organisation.
Die pewag group stellt ein internes System zur Verfügung, das es ermöglicht, solche Bedenken vertraulich zu melden.
Wer kann Hinweise geben?
Jede Person mit laufender oder früherer beruflicher Verbindung zur pewag group bzw. deren Tochterunternemen in der Rolle als:
- Arbeitnehmer:in oder überlassene Arbeitskraft
- Praktikant:in, Volontär:in oder sonstige Auszubildende
- Bewerber:in
- selbständig Erwerbstätige
- Mitglied deren Leitungs- bzw. Aufsichtsorgans
- Lieferant:in oder (Sub-)Auftragnehmer:in, einschließlich Personen, die unter deren Aufsicht arbeiten
- Anteilseigner:in
Wann kann ich Hinweise geben?
Wenn Sie Fehlverhalten bei der Arbeit bemerken, zum Beispiel:
- Kriminelle Aktivitäten (Korruption, Geldwäsche usw.)
- Verletzung von Menschenrechten (Kinderarbeit, Sklaverei usw.)
- Verstöße gegen die Produktsicherheit oder -konformität
- Schädigung der Umwelt (ordnungswidrige Entsorgung von gefährlichem Abfall usw.)
Nicht in den Anwendungsbereich von Hinweisgebung fallen:
- Offenkundig falsche Hinweise
- Hinweise über andere Rechtsverletzungen (Mobbing usw.)
- Kundenreklamationen
Wie kann ich Hinweise geben?
Bitte senden Sie Ihr Bedenken an unseren vertraulichen E-Mail-Kontakt: compliance(at)pewag-group.com.
Bitte achten Sie darauf, dass Sie die folgenden Informationen und Beweise angeben: was ist passiert, wann, wo, wer war beteiligt.
Wir werden den Eingang Ihrer Nachricht innerhalb von 7 Tagen bestätigen und Ihr Bedenken innerhalb von 3 Monaten sorgfältig überprüfen. Sollte Ihre Nachricht nicht innerhalb der angegebenen Fristen beantwortet werden, können Sie sich an zuständige nationale Behörden vor Ort wenden.
Werde ich geschützt?
Sie sind in Fällen von Hinweisgebung gesetzlich geschützt:
- Ihre Identität ist von allen beauftragten Stellen als vertraulich zu schützen.
- Vertraulichkeit, Datenschutz und ggf. Verschwiegenheit sind gewährleistet.
- Jegliche Vergeltungsmaßnahmen (Suspendierung, Kündigung, Diskriminierung, ungerechte Behandlung usw.) sind strengstens verboten.